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Allgemeines über die Bezirksjugendring-Mitglieder

Der Bezirksjugendring ist eine Arbeitsgemeinschaft der schwäbischen Jugendverbände und der 14 Kreis- und Stadtjugendringe.

Kreis- und Stadtjugendringe

  • übernehmen die Interessenvertretung und Unterstützung ihrer Mitgliedsorganisationen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • sind Sprachrohr für deren Interessen und Belange gegenüber Politik und Öffentlichkeit
  • sind neutral und demokratisch strukturiert, arbeiten partnerschaftlich zusammenarbeiten
  • bieten verschiedene Serviceleistungen an und sind oft Träger von Einrichtungen und vielfältigen Aktivitäten


Verbände

  • sind freie Trägern der Jugendarbeit
  • praktizieren Mitbestimmung und bieten Mitverantwortung an
  • arbeiten nach eigenen Konzepten mit unterschiedlichen Zielgruppen
  • obliegt die inhaltliche Ausgestaltung ihres Programms selbst
  • sind dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Offenheit verpflichtet
 
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